Technisch-gewerbliches und Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen

Berufsgrundschuljahr (schulische und dualisierte Form)

Bitte unbedingt beachten: 

Bitte drucken Sie sich das Anmeldeformular 2 x aus und schicken

1 Exemplar ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an unsere Schule. Das 2. Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss sowie alle weiteren - im Anmeldeformular und Merkblatt angegebenen - Informationen und Termine.

Anmeldungen per Fax oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden. 

Anmeldeunterlagen/Merkblatt - Schuljahr 2012-2013

Merkblatt BGJ-BGS - TG u. SP BBZ - 2012-2013
Merkblatt BGJ-BGS aktuell 2012-13.pdf
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Anmeldeformular BGS Hauswirtschaft u. Sozialpflege
Anmeldeformular 2012-2013 BGS.pdf
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Schülererfassungsbogen
Dieses Formular müssen Sie ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Schülererfassungsbogen 2011.pdf
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1.  Ziel und Inhalt

 

Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Jugendlichen den Einstieg in die Berufsausbildung erleichtern.

In unserem Berufsbildungszentrum wird das BGJ in folgenden Berufsfeldern angeboten:

 

  • Metalltechnik
  • Holztechnik
  • Farbtechnik und Raumgestaltung
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Körperpflege

 

Für den Bereich der Hauswirtschaft-Sozialpflege wird eine eigene Klasse mit dem Namen Berufsgrundschule (BGS) angeboten.

  

2.  Eingangsvoraussetzungen

 

  • Hauptschulabschluss bzw. Versetzung in die Klasse 9 einer allgemeinbildenden Schule
  • Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres

 

Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht mehr berufsschulpflichtig.

 

Bei Sonderschulabschluss erfolgt die Aufnahme probeweise. Nach der 9. Schulwoche entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der schulischen Leistungen und des Verhaltens, ob der Schüler mit Erfolg in der Klasse bleiben kann oder in ein Berufsvorbereitungsjahr wechseln muss.

 

3.     Angebotsformen

     Das/die BGJ/BGS wird in schulischer und dualisierter Form angeboten

     3.1 Schulische Form

 

Schulische Form bedeutet, dass pro Woche an zwei Tagen theoretischer Unterricht und an drei Tagen in den schuleigenen Werkstätten fachpraktische Unterweisungen durchgeführt werden.

Im Rahmen des schulischen BGJ wird zuverlässigen Schülern die Möglichkeit geboten, in -  der Schule bekannten – Ausbildungsbetrieben Praktika abzuleisten.

Ziel dieser Praktika ist es, Ausbildungsplätze zu vermitteln, was in den vergangenen Schuljahren häufig der Fall war.

 

3.2 Dualisierte Form

 

     Dualisierte Form bedeutet, dass pro Woche an zwei Tagen theoretischer Unterricht stattfindet und an drei Tagen ein Praktikum in einem Betrieb durchgeführt wird.

    Der Schüler/in soll für das gesamte Schuljahr den gleichen Betrieb besuchen.

    Ziel ist es hier ebenfalls, die Ausbildungsplatzsuche zu erleichtern.

 

·         Diese Schüler/innen werden in gesonderten Klassen in unserem  

     Berufsbildungszentrum zusammengefasst.

·         Schüler/innen des dualisierten BGJ werden von Sozialarbeiterinnen 

     des Landkreises Neunkirchen betreut.

·         Der Praktikumsplatz sollte durch den/die Schüler/in selbst

     rechtzeitig organisiert werden, kann aber auch durch die 

     Sozialarbeiterinnen des Landkreises Neunkirchen vermittelt 

     werden.

 

 4.  Abschluss

 

In den BGJ- und BGS-Klassen erfüllen die Schüler/innen die Berufsschulpflicht.

Mit erfolgreichem Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres/des Berufs-grundschuljahres wird der Hauptschulabschluss zuerkannt, soweit dieser nicht schon vorliegt.

  

5.  Berechtigungen

 

Das erfolgreiche Bestehen kann - auf Grundlage der BGJ - Anrechnungsverordnung - zur Anrechnung von bis zu einem Jahr auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen führen.

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres/der Berufsgrundschule und dem entsprechenden Notendurchschnitt erhalten die Schüler des BGJ/der BGS die Zugangsberechtigung zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule (Handels-, Gewerbe- und Sozialpflege-schule) mit dem Ziel eines mittleren Bildungsabschlusses.

 

Schüler/innen der Berufsgrundschule (BGS) erhalten zusätzlich folgende Berechtigungen:

 

-          Berechtigung zum Eintritt in die zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege

-          Berechtigung zum Eintritt in die Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

-          Berechtigung zum Eintritt in die Fachschule für Wirtschafter/innen

(nach 2-jährigem Vorpraktikum)

  

6.  Anmeldung und Auskünfte

 

·         Die Einschulung in BGJ/BGS-Klassen erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres - unter Vorlage des erforderlichen Zeugnisses (siehe Eingangsvoraussetzungen) - in den Räumen des Technisch-gewerblichen bzw. Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Neunkirchen.

Für Rückfragen stehen die Schulsekretariate unter der Tel.Nr.: 06821-92350 (TG BBZ) oder unter der Tel.Nr.: 06821-92170 (SP BBZ) zur Verfügung.

 

  • Für das BGJ/die BGS in dualisierter Form ist  eine vorherige Anmeldung und frühzeitige Organisation eines Praktikumsplatzes wünschenswert. 

        Ansprechpartnerinnen für das BGJ/die BGS in dualisierter Form sind die

        Sozialarbeiterinnen des Landkreises Neunkirchen(Tel.-Nr.06824-9060).