Allgemeines
Die Hausordnung regelt verbindlich das Zusammenleben im Bereich des Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Neunkirchen. Die im Folgenden aufgeführten einzelnen Bestimmungen der Hausordnung haben die Allgemeine Schulordnung (ASchO) vom 10.11.1975 (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 53/1975, Seite 1239), das Schulordnungsgesetz (SchoG) vom 27.03.1974 und das Schulmitbestimmungsgesetz (SchmG) vom 27.03.1974 als Grundlage. Der Geltungsbereich umfasst die gesamten Grundstücke am Jägermeisterpfad und an der Parkstraße, deren Eigentümer der Landkreis ist, vertreten durch den Schulleiter.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den o.a. Gebäuden und Grundstücken aufhalten. Den Anweisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
Schulfrieden
Alle Formen körperlicher sowie seelischer Gewalt sind an unserer Schule untersagt. Dazu gehören u.a. Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Mobbing, sexuelle Belästigung, Erpressung und Schlägereien. Die Schule wird jeglicher diskriminierender, provozierender und beleidigender Verhaltensweise gegenüber anderen mit Konsequenz nachgehen.
An unserer Schule sind Formen der Meinungsäußerung, die den Schulfrieden, den geordneten Schulbetrieb und den Bildungs- und Erziehungsauftrag gefährden, nicht erlaubt. Das Mitführen von Schusswaffen, Stichwaffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist in der Schule nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen führen umgehend zur Anzeige bei der Polizei.
Sauberkeit
Alle Schüler/-innen haben auf Sauberkeit innerhalb und außerhalb der Schulgebäude sowie auf schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände zu achten.
Schuldhafte Beschädigung und Verunreinigung verpflichten zum Schadenersatz und ziehen die Bestrafung im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung (§ 17) nach sich.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Klassenraum nicht gestattet.
Bei Verunreinigungen verpflichten sich die Schüler/-innen zur Reinigung des entsprechenden Bereiches auch neben den üblichen Reinigungsdiensten der Klassen.
Pünktlichkeit
Auf einen pünktlichen Beginn, auch nach den Pausen, und auf ein pünktliches Ende des Unterrichtes wird großer Wert gelegt. Ausbildungsbetrieb und Eltern werden bei Nichteinhaltung darüber informiert. Verspätungen werden im Zeugnis eingetragen.
Betreten und Verlassen der Schule
Auf dem Weg zu den Klassenräumen wählen die Schüler/innen jeweils den kürzesten Weg und vermeiden es, sich unnötig in den Gebäudeteilen aufzuhalten, die nicht zu ihrer Schulform gehören.
Parkmöglichkeiten
Schülerinnen, die mit dem Auto anreisen, benutzen zum Parken ihrer Fahrzeuge innerhalb des Schulbereiches nur die dafür jeweils vorgesehenen Parkplätze.
Verhalten vor dem Unterrichtsbeginn und während der Pausen
Vor Beginn des Unterrichts ist das Betreten der Flure und Klassenräume nicht gestattet, die Schüler/-innen bleiben bis zum ersten Klingelzeichen in der Pausenhalle. Das Betreten der Klassenräume erfolgt nur zusammen mit der Lehrperson. Trifft eine Lehrperson zum Unterrichtsbeginn nicht ein, so benachrichtigt der/die Klassenschülersprecher/-in bzw. sein/e Vertreter/-in nach spätestens 10 Minuten das Sekretariat der Schule bzw. die Schulleitung. Das eigenmächtige Verlassen des Klassenraumes bzw. des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Schüler/-innen die das Schulgelände während der Pausen und Freistunden verlassen, unterliegen nicht mehr der Aufsichtspflicht der Schule.
Zu Beginn einer Pause, bei Saalwechsel oder bei Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen den Klassensaal gemeinsam. Die Lehrperson verlässt den Saal als letzter und schließt ihn ab. Zu Beginn der Pause ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und das Licht auszuschalten.
Bei Unterrichtsschluss ist darauf zu achten, dass alle Fenster geschlossen sind. Während der Pausen müssen die Klassenräume und die dazugehörigen Flure vollständig geräumt werden. Dem Aufenthalt während der Pausen dienen Schulhof und Pausenhallen.
Wertsachen
Bei Verlust von Wertsachen wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen
Für alle Personen gilt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Schulbereiches absolutes Rauchverbot. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist Schülern der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel nicht gestattet. Erkennbare Rauschzustände bei Schülern und Schülerinnen führen zum Unterrichtsausschluss. Bei Minderjährigen werden darüber hinaus die Eltern von der Schule informiert. Erkennbarer Besitz, Konsum und Handel mit Drogen führt zur Anzeige bei der Polizei.
Aushang und Verteilung von Schrift- und Bildmaterial
Aushang und Verteilung von Schrift- und Bildmaterial im Schulbereich ist nur zulässig, wenn der Schulleiter sein Einverständnis dazu gegeben hat. Für Veröffentlichungen der Schülervertretung stehen besonders gekennzeichnete Plakatwände zur Verfügung. Jeder Aushang der Schülervertretung bedarf der Unterschrift des verantwortlichen Schülersprechers. Politische Werbung ist innerhalb des Schulbereichs nicht gestattet.
Sonstige Bestimmungen
Der Betrieb von Handys sowie Abspielgeräten o.a. ist in den Klassenräumen nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen führen zum vorübergehenden Einzug des Gerätes. Für Werkstätten, Sporthalle und Funktionsräume gilt zusätzlich die jeweilige Betriebsanordnung.
Sekretariat
Das Schulsekretariat ist nur vor Schulbeginn sowie während der Pausen für Schülerinnen geöffnet.
Inkrafttreten der Hausordnung:
Diese Hausordnung tritt ab 01.08.2013 in Kraft.
Der Schulleiter